
Deutschland und die Schweiz werden künftig ihre Zulassungsverfahren für Lokomotiven, Triebzüge und Reisezugwagen gegenseitig anerkennen. Ein entsprechendes Abkommen haben die Leiter beider Zulassungsbehörden am Donnerstag in Lugano unterzeichnet.
Die neue Vereinbarung konkretisiert ein Memorandum of Understanding (MoU) zur gegenseitigen Anerkennung von Zulassungsverfahren für Fahrzeuge („Cross Acceptance“) der Verkehrsminister der Niederlande, Deutschlands, der Schweiz, Italiens und Österreichs aus dem Jahr 2007. Aufbauend auf dem MoU haben das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und das Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV) nun Rahmenbedingungen für die Inbetriebnahmegenehmigung von Eisenbahnfahrzeugen vereinbart, die auch eine Liste gemeinsamer technischer Anforderungen enthalten.
Damit wird künftig die Doppelprüfung zahlreicher Punkte vermieden und so der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Antragsteller reduziert. Der Zugang zum schweizerischen Netz bleibt dabei an die Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung durch den Infrastrukturbetreiber für jede betroffene Strecke gebunden. Auf deutscher Seite müssen Schweizer Fahrzeuge auch weiterhin die Bestimmungen des Infrastrukturbetreibers DB Netz erfüllen.
In beiden Ländern benötigen jährlich zwischen 50 und 100 Fahrzeuge die Zulassung für das Netz des Nachbarlandes. In der Vergangenheit dauerte das entsprechende Anerkennungsverfahren ca. 12 Monate.
Pressemeldung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA)