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München: Variobahnen vorübergehend nicht im Einsatz

In Abstimmung mit der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) bei der Regierung von Oberbayern nimmt die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) die neuen Variobahnen des Herstellers Stadler ab Montag, 19. Juli, vorübergehend aus dem Fahrgastbetrieb. Grund ist, dass sich die endgültige Zulassung der Fahrzeuge durch die TAB aufgrund noch fehlender Nachweise durch den Hersteller und deren Bewertung durch den beauftragten Gutachter verzögert.

Münchner Variobahn © Michael Grießmayr

Bisher waren drei der insgesamt vier neuen Züge mit einer vorläufigen Zulassung auf den Linien 19, 20 und 21 im Einsatz. Einer dieser drei Züge befindet sich beim Hersteller zur Installation des neuen Energiespeichers, der vierte Zug war noch nicht im Einsatz. Die vorübergehende Abstellung der beiden im Einsatz befindlichen Züge wirkt sich derzeit nicht auf den Fahrgastbetrieb aus, da sich der Fahrzeugbedarf bis Mitte September infolge der zeitgleich laufenden Bauarbeiten auf der Linie 17 sowie des Ende des Monats einsetzenden Ferienverkehrs reduziert.

Die Zulassung neuer Schienenfahrzeuge wird gerne mit der TÜV-Zulassung bei Autos verglichen. Doch der Vergleich hinkt, weil der Zulassungsprozess anders und wesentlich komplizierter abläuft; rechtliche Grundlage ist die so genannte Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen, kurz „BOStrab“, die durch eine Vielzahl von technischen Regeln und Normen ergänzt wird. Anders als bei Autos gibt es nicht eine überall geltende Typenzulassung, sondern jedes Schienenfahrzeug muss spezifisch für das Netz, auf dem es eingesetzt werden soll, zugelassen werden. Diese Zulassung muss vom Betreiber bei der jeweils für ihn zuständigen TAB beantragt werden; dies ist für München die TAB bei der Regierung von Oberbayern, in Nürnberg die Regierung von Mittelfranken, in anderen Bundesländern wiederum andere Stellen. Der genaue Umfang und Ablauf der Abnahme wird ebenfalls von der jeweils zuständigen TAB festgelegt, kann sich also von Betrieb zu Betrieb unterscheiden, auch wenn es sich um ein anderenorts bereits zugelassenes Fahrzeug handelt. Da aber jeder Verkehrsbetrieb natürlich nur Fahrzeuge bestellt und bezahlt, die letztlich auch in seinem Netz zugelassen sind, muss der Hersteller der Fahrzeuge dafür sorgen, dass diese zulassungsfähig sind. Deshalb ist z. B. in den Verträgen zwischen SWM/MVG und dem Hersteller der Variobahnen festgelegt, dass eine Abnahme (und vollständige Bezahlung) der Fahrzeuge durch den Besteller erst erfolgt, wenn die Fahrzeuge von der TAB endgültig und uneingeschränkt zugelassen wurden. Da dies noch nicht der Fall ist, gehören die Fahrzeuge auch noch dem Hersteller. Die TAB bedient sich bei der Zulassung wiederum anerkannter und zugelassener Gutachter, die von der TAB ausgewählt und beauftragt werden. Die vom Gutachter und der TAB geforderten technischen Nachweise sind vom Hersteller vorzulegen.

Auslöser für die Entscheidung, die zwei Fahrzeuge nun vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, sind neue Fragen der TAB an Gutachter und Hersteller zur Vollständigkeit der vorgelegten Nachweise. Vor allem geht es um die Bestätigung des theoretischen Nachweises für die vollständige Einhaltung des Lichtraumprofils. Der Lichtraum ist der Flächenbedarf, den ein Fahrzeug im Betrieb, also bei der Fahrt, beansprucht. Er muss frei von festen Einbauten und im Begegnungsverkehr mit anderen Straßenbahnen frei von Berührungen sein.

Michael Richarz, Ressortleiter Schiene und Betriebsleiter bei MVG und SWM: „Wir haben alle Beteiligten für nächste Woche zu einem Gespräch geladen, um die schnellstmögliche Herstellung der endgültigen Abnahme zu erreichen. Dabei werden wir den Hersteller auffordern, umgehend die nach Meinung von Gutachter und TAB noch fehlenden Nachweise zu liefern. Die vorübergehende Außerbetriebsetzung seiner Fahrzeuge wird das Verfahren hoffentlich beschleunigen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das bei entsprechendem Engagement der Beteiligten baldmöglichst erfolgen kann. Schließlich waren die Fahrzeuge auf Basis der vorläufigen Zulassung nun schon seit rund 7 Monaten im Fahrgasteinsatz, dem rund 5 Monate Testbetrieb (ohne Fahrgäste) vorangingen. Dieser vorläufige Einsatz – zunächst nachts und leer, später auch im Fahrgastbetrieb – war notwendig und sinnvoll, um Erkenntnisse über das Verhalten des Fahrzeugs im Alltagsbetrieb sowie bei der Instandhaltung zu gewinnen und notwendige Optimierungen beim Hersteller zu veranlassen, z. B. bezüglich Türöffnungszeiten beim Fahrgastwechsel und Fahrzeughandhabung durch das Fahrpersonal. Der praktische Nachweis, dass im Bereich des Lichtraumprofils keine Probleme auftreten, ist also längst erbracht. Dieser muss jedoch für eine endgültige Abnahme und Zulassung durch die TAB auch als rechnerischer Nachweis mit Bestätigung durch den Gutachter vorliegen.“

Pressemeldung der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG).

Bisher waren drei der insgesamt vier neuen Züge mit einer vorläufigen Zulassung auf den Linien 19, 20 und 21 im Einsatz. Einer dieser drei Züge befindet sich beim Hersteller zur Installation des neuen Energiespeichers, der vierte Zug war noch nicht im Einsatz. Die vorübergehende Abstellung der beiden im Einsatz befindlichen Züge wirkt sich derzeit nicht auf den Fahrgastbetrieb aus, da sich der Fahrzeugbedarf bis Mitte September infolge der zeitgleich laufenden Bauarbeiten auf der Linie 17 sowie des Ende des Monats einsetzenden Ferienverkehrs reduziert.

Die Zulassung neuer Schienenfahrzeuge wird gerne mit der TÜV-Zulassung bei Autos verglichen. Doch der Vergleich hinkt, weil der Zulassungsprozess anders und wesentlich komplizierter abläuft; rechtliche Grundlage ist die so genannte Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen, kurz „BOStrab“, die durch eine Vielzahl von technischen Regeln und Normen ergänzt wird. Anders als bei Autos gibt es nicht eine überall geltende Typenzulassung, sondern jedes Schienenfahrzeug muss spezifisch für das Netz, auf dem es eingesetzt werden soll, zugelassen werden. Diese Zulassung muss vom Betreiber bei der jeweils für ihn zuständigen TAB beantragt werden; dies ist für München die TAB bei der Regierung von Oberbayern, in Nürnberg die Regierung von Mittelfranken, in anderen Bundesländern wiederum andere Stellen. Der genaue Umfang und Ablauf der Abnahme wird ebenfalls von der jeweils zuständigen TAB festgelegt, kann sich also von Betrieb zu Betrieb unterscheiden, auch wenn es sich um ein anderenorts bereits zugelassenes Fahrzeug handelt. Da aber jeder Verkehrsbetrieb natürlich nur Fahrzeuge bestellt und bezahlt, die letztlich auch in seinem Netz zugelassen sind, muss der Hersteller der Fahrzeuge dafür sorgen, dass diese zulassungsfähig sind. Deshalb ist z. B. in den Verträgen zwischen SWM/MVG und dem Hersteller der Variobahnen festgelegt, dass eine Abnahme (und vollständige Bezahlung) der Fahrzeuge durch den Besteller erst erfolgt, wenn die Fahrzeuge von der TAB endgültig und uneingeschränkt zugelassen wurden. Da dies noch nicht der Fall ist, gehören die Fahrzeuge auch noch dem Hersteller. Die TAB bedient sich bei der Zulassung wiederum anerkannter und zugelassener Gutachter, die von der TAB ausgewählt und beauftragt werden. Die vom Gutachter und der TAB geforderten technischen Nachweise sind vom Hersteller vorzulegen.

Auslöser für die Entscheidung, die zwei Fahrzeuge nun vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, sind neue Fragen der TAB an Gutachter und Hersteller zur Vollständigkeit der vorgelegten Nachweise. Vor allem geht es um die Bestätigung des theoretischen Nachweises für die vollständige Einhaltung des Lichtraumprofils. Der Lichtraum ist der Flächenbedarf, den ein Fahrzeug im Betrieb, also bei der Fahrt, beansprucht. Er muss frei von festen Einbauten und im Begegnungsverkehr mit anderen Straßenbahnen frei von Berührungen sein.

Michael Richarz, Ressortleiter Schiene und Betriebsleiter bei MVG und SWM: „Wir haben alle Beteiligten für nächste Woche zu einem Gespräch geladen, um die schnellstmögliche Herstellung der endgültigen Abnahme zu erreichen. Dabei werden wir den Hersteller auffordern, umgehend die nach Meinung von Gutachter und TAB noch fehlenden Nachweise zu liefern. Die vorübergehende Außerbetriebsetzung seiner Fahrzeuge wird das Verfahren hoffentlich beschleunigen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass das bei entsprechendem Engagement der Beteiligten baldmöglichst erfolgen kann. Schließlich waren die Fahrzeuge auf Basis der vorläufigen Zulassung nun schon seit rund 7 Monaten im Fahrgasteinsatz, dem rund 5 Monate Testbetrieb (ohne Fahrgäste) vorangingen. Dieser vorläufige Einsatz – zunächst nachts und leer, später auch im Fahrgastbetrieb – war notwendig und sinnvoll, um Erkenntnisse über das Verhalten des Fahrzeugs im Alltagsbetrieb sowie bei der Instandhaltung zu gewinnen und notwendige Optimierungen beim Hersteller zu veranlassen, z. B. bezüglich Türöffnungszeiten beim Fahrgastwechsel und Fahrzeughandhabung durch das Fahrpersonal. Der praktische Nachweis, dass im Bereich des Lichtraumprofils keine Probleme auftreten, ist also längst erbracht. Dieser muss jedoch für eine endgültige Abnahme und Zulassung durch die TAB auch als rechnerischer Nachweis mit Bestätigung durch den Gutachter vorliegen.“

Pressemeldung der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG).



Links:

URL: Homepage MVG - U-Bahn, Bus und Tram für München

http://www.eisenbahn-webkatalog.de/webkatalog/goto.php?url_id=1578

Meldung vom 16.07.2010




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